100 % Schmerzensgeld nach Sturz in Straßenbahn
Erfolgreich vor Gericht: Ein Fahrgast, der in einer Straßenbahn stürzt und sich verletzt, hat in der Regel das Nachsehen, wenn er versucht, von dem die Straßenbahn betreibenden Verkehrsbetrieb Schadensersatz zu erlangen. Denn für gewöhnlich muss sich der Fahrgast vorhalten lassen, sich nicht gut genug festgehalten zu haben. Doch wie sieht die Sache aus, wenn nicht der Fahrgast zu Schaden kommt, der sich nicht gut genug festgehalten hat, sondern ein anderer Fahrgast, der erst durch den stürzenden Fahrgast verletzt worden ist? Weiterlesen