F wie „Fahrradstraße“ – Was dürfen Autofahrer und Fahrradfahrer in einer Fahrradstraße und was dürfen sie nicht?

Fahrradstraße
An der Fahrradstraße scheiden sich die Geister. Die einen sind ihre Fans, die anderen ärgern sich über sie, manch einer ignoriert sie einfach. Doch die Fahrradstraße kann der gemeine Autofahrer nicht mehr ignorieren. Denn in ihnen fahren die Radfahrer plötzlich unerhörterweise nebeneinander. Wo bisher ein Überholen jedenfalls im Zentimeter-Abstand immer noch möglich war, ist dies plötzlich gar nicht möglich. Dies gibt mir Gelegenheit, hier einmal zu erklären, was Autofahrer und Radfahrer in einer Fahrradstraße eigentlich dürfen. Und vor allem: was sie nicht dürfen. Weiterlesen

G wie „Geschwindigkeit“ – Auch für Radfahrer gilt innerorts die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. – Falsch!

Fahrrad GeschwindigkeitTatsächlich dürfen Radfahrer innerorts so schnell fahren wie sie wollen (bzw. wie sie können). Die innerhalb von Ortschaften bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gilt nämlich nur für Kraftfahrzeuge. Zu solchen Kraftfahrzeugen zählen zwar auch Pedelecs, nicht jedoch herkömmliche Fahrräder, die sich allein mit Muskelkraft fortbewegen können. Weiterlesen

N wie „Nutzungsausfall“ – Nutzungsausfallersatz gibt es nur für Autos, nicht für Fahrräder. – Falsch!

Wird bei einem Unfall ein Fahrzeug in der Weise beschädigt, dass der Geschädigte es für eine bestimmte Zeit nicht nutzen kann, obwohl er es gerne hätte nutzen wollen und auch können (Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit), so hat er Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung – und zwar für die Dauer der Reparatur bzw. Dauer der Wiederbeschaffung. Weiterlesen

P wie „Punkte“ – Beim Fahrradfahren kann man keine Punkte bekommen. – Falsch!

Nicht nur beim Autofahren kann man Punkte kassieren, sondern auch beim Fahrradfahren. Allerdings werden Fahrradfahrer gegenüber Autofahrern deutlich bevorzugt. Ein Autofahrer bekommt zum Beispiel fürs Telefonieren mit dem Handy 1 Punkt und muss 40 € Geldbuße bezahlen. Wer beim Fahrradfahren telefoniert, bekommt keinen Punkt und muss nur 25 € zahlen. Mit 1 Punkt ist aber auch ein Fahrradfahrer dabei, der bei „Rot“ über die Ampel fährt (im Gegensatz zu einem Autofahrer, der dafür 3 Punkte bekommt). Weiterlesen

Z wie „Zebrastreifen“ – Radler haben auf dem Zebrastreifen die gleichen Rechte wie Fußgänger. – Falsch!

Das gilt nur für denjenigen, der von seinem Rad absteigt und es über den Zebrastreifen schiebt. Wer über den Zebrastreifen fahren will, muss Autos die Vorfahrt lassen. Tut er dies nicht und kommt es zur Kollision mit einem Auto, trägt er eine Mitschuld am Unfall oder haftet unter Umständen sogar voll. Weiterlesen

A wie „Alkohol“ – Wer betrunken Fahrrad fährt, verliert seinen Führerschein. – Falsch!

Betrunken Rad fahren ist nicht per se verboten. Denn zum Beispiel die 0,5-‰-Grenze (ab der man ein Bußgeld von 500 € oder mehr und mindestens 1 Monat Fahrverbot bekommt) gilt nur für Führer eines Kraftfahrzeugs (§ 24a StVG). Zwar kann auch ein Radfahrer wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) bestraft werden, wenn er nachweislich (!) fahruntüchtig ist, weil er zu tief ins Glas geblickt hat. Weiterlesen

S wie „Straße“ – Fahrradfahrer müssen auf dem Radweg fahren, wenn es einen gibt. – Falsch!

Grundsätzlich haben Radfahrer zunächst einmal nur die Straße zu benutzen. Auch wenn sich Autofahrer immer wieder gerne über die Radfahrer erregen, die nicht auf dem Radweg fahren, sollte man schon zu seiner eigenen Sicherheit lieber auf der Straße fahren. Denn auf der Straße sind die Radfahrer viel besser zu sehen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Radweg ausdrücklich durch eines der drei blauen Radwegschilder gekennzeichnet ist. Weiterlesen

R wie „Rotlicht“ – Wer mit dem Fahrrad auf dem Fußweg bei roter „Fußgänger-Ampel“ über die Straße fährt, riskiert nur das Fußgänger-Bußgeld von 5 EUR. – Falsch!

AmpelAuch wer nur auf dem Gehweg bei „Rot“ über die Ampel fährt, muss, genauso wie auf der Straße oder dem Radweg, 45 EUR oder – bei schon länger als 1 Sekunde dauernder Rotphase – sogar 100 EUR Bußgeld zahlen. Nur wer sein Fahrrad bei „Rot“ schiebt, zahlt wie ein Fußgänger, bloß 5 EUR. Weiterlesen

M wie „Musik“ – Musik hören auf dem Fahrrad ist verboten. – Falsch!

Radfahrer dürfen beim Fahren Kopf- oder Ohrhörer haben und Musik (oder was auch immer sie wollen) hören. Es muss nur gewähleistet sein, dass sie den Straßenverkehr ausreichend wahrnehmen. Die Musik darf daher nicht so laut sein, dass sie Warnsignale überhören. „Diese Regeln gelten für Radfahrer und für Autofahrer gleichermaßen. Weiterlesen