Kontakt     Anfahrt     Suchen

Prozesskostenhilfe

Ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Es fallen Gerichtskosten an, und lässt man sich zudem noch von einem Rechtsanwalt vertreten, so fallen zusätzlich Rechtsanwaltsgebühren an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Zuschuss vom Staat möglich: die Prozesskostenhilfe.

Auch für denjenigen, der sich gegen eine Klage wehren will, können Kosten entstehen. Die Prozesskostenhilfe ist eine Form staatlichen Zuschusses und will denjenigen, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Prozessführung ermöglichen.

Wollen Sie sich außergerichtlich beraten oder vertreten lassen, kommt nicht Prozesskostenhilfe, sondern Beratungshilfe in Betracht!

Prozesskostenhilfe wird unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag erteilt. In dem Antrag muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dargestellt werden. Dabei sind die Beweismittel anzugeben.

Durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird die Partei von der Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten befreit. Soweit die Partei dazu in der Lage ist, muss sie sich allerdings an den Kosten des Prozesses beteiligen.

Durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird die Partei von der Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten befreit. Soweit die Partei dazu in der Lage ist, muss sie sich allerdings an den Kosten des Prozesses beteiligen.

Die Prozesskostenhilfe umfasst nicht die Anwaltskosten der Gegenpartei. Wer den Prozess verliert, muss daher in der Regel die Kosten des Gegners erstatten.

Ein kostenloses Programm zur Berechnung der Prozesskostenhilfe kann von
www.pkh-fix.de heruntergeladen werden.

Mehr Informationen zum Thema Prozesskostenhilfe finden Sie unter www.anwalt-berlin.de