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Straf- und Bußgeldsachen

Anwaltskosten in einem Rechtsstreit

Die anwaltliche Vergütung ist in Straf- oder Bußgeldsachen einerseits und in Zivil- oder Verwaltungsrechtssachen andererseits unterschiedlich geregelt.

Beispiele für Straf- oder Bußgeldsachen sind:

  • die Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung
  • die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Verkehrsunfallflucht
  • die Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Amtsgericht
  • die Verteidigung gegen ein Fahrverbot

In Straf- und Bußgeldsachen ist die Höhe der anwaltlichen Vergütung im Wesentlichen davon abhängig, wie aufwändig und schwierig die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist und wie bedeutsam die Angelegenheit für den Betroffenen ist. Daher sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz keine festen Vergütungsbeträge genannt, sondern lediglich Mindest- und Höchstbeträge. In Bußgeldsachen wird zusätzlich nach der Höhe des Bußgeldes unterschieden, in Strafsachen danach, ob das Amtsgericht, die Strafkammer oder das Schwurgericht tätig wird.

Auszugehen ist in der Regel von der Mittelgebühr. Nur, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts besonders schwierig oder aufwändig war oder die Angelegenheit für den Betroffenen eine besondere Bedeutung hat (wenn z. B. eine Freiheitsstrafe droht), darf hiervon nach oben – je nach Lage und Schwere des Falls mehr oder weniger – abgewichen werden. Bestimmte Höchstgebühren dürfen jedoch nie überschritten werden.

Mehr Informationen zu den Gebühren bzw. Kosten bei Straf- und Bußgeldsachen können einer Tabelle in www.anwalt-berlin.de/… entnommen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Prozesskostenhilfe kann vom Staat gewährt werden, wenn der Kläger die in einem Rechtsstreit anfallenden Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren nicht aufbringen kann. Näheres finden Sie unter Prozesskostenhilfe.

Hinweise zu den Kosten bei Zivil- und Verwaltungsrechtssachen finden Sie unter hier →.