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Straftat: Unfallflucht, Körperverletzung,…

Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung und Tötung, Alkohol oder Drogen in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall können zu einem Strafverfahren führen.

Alkohol und andere Drogen beim Verkehrsunfall

Der Nachweis von Alkohol oder Drogen bei einem an einem Verkehrsunfall Beteiligten kann zahlreiche unangenehme Folgen für diesen haben. Denn meistens wird – sobald Alkohol oder andere Drogen im Körper eines Unfallbeteiligten nachgewiesen werden – davon ausgegangen, dass der Unfallbeteiligte den Unfall „deshalb“ verursacht hat. Eine weitere Folge ist oft die Entziehung der Fahrerlaubnis. Aber auch ohne einen Verkehrsunfall können Sie es schnell mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen. Etwa dann, wenn Sie mit mehr als 1,1 ‰ Alkohol oder ohne Fahrerlaubnis gefahren sind.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Unfallflucht bzw. Fahrerflucht wird hart bestraft. Es drohen nicht nur empfindliche Geldstrafen, sondern auch immer der Entzug der Fahrerlaubnis (wenigstens 6 Monate) und der Verlust des Haftpflicht-Versicherungsschutzes. Die Unfallflucht heißt juristisch korrekt „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ und gilt für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Fahrradfahrer, Fußgänger.

Fahrlässige Körperverletzung und Tötung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 229 StGB). Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei einer Verurteilung werden außerdem 5 Punkte im Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) eingetragen.

Vollrausch

Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand (Vollrausch) eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist. Die Frage, ob Vollrausch vorgelegen hat, wird regelmäßig ab einer Blutalkoholkonzentration von 2,5 ‰ geprüft.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Wer wegen einer Verkehrsstraftat verurteilt wird, dem wird zugleich mit dem Urteil auch die Fahrerlaubnis entzogen. Zugleich ordnet das Gericht eine zeitliche Sperre an, innerhalb der eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt werden darf. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist nicht dasselbe wie ein Fahrverbot.

Medizinisch-psychologische Untersuchung

Jemandem, der sich um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug bewirbt, oder jemandem, der noch in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde unter bestimmten Umständen auferlegen, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen. Die Untersuchung soll den Sinn haben festzustellen, ob der Fahrerlaubnis-Bewerber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist.

Hinweis

Mehr und detaillierte Informationen zu den Themen dieser Seite finden Sie unter: www.anwalt-berlin.de oder mehr noch unter: www.unfall-und-was-nun.de