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Was gehört zum Verkehrsrecht?

Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit Straftaten im Straßenverkehr. „Klassische“ Verkehrstraftaten sind die Trunkenheit im Verkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs, die Unfallflucht, die fahrlässige Körperverletzung, das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Versicherungsrecht

Sehr eng mit dem Verkehrsstrafrecht verknüpft sind oft versicherungsvertragliche Probleme, wenn es im Zusammenhang mit der vorgeworfenen Straftat auch zu einem Verkehrsunfall gekommen ist.

Ordnungswidrigkeitsrecht

Im Ordnungswidrigkeitenrecht dreht sich alles um den Bußgeldkatalog: die Ahndung von im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld und ggf. Punkten und Fahrverbot.

Recht des Schadensersatzes

Beim Schadensersatzrecht bzw. beim Verkehrszivilrecht geht es um Fragen der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall. Zu den Ansprüchen, die durchzusetzen oder die abzuwehren sind, gehören zum Beispiel: Kraftfahrzeug- oder Fahrrad-Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Mietfahrzeugkosten, Kosten des Sachverständigen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Ersatz des Haushaltführungsschadens etc.

Verkehrsverwaltungsrecht

Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es vor allem um Probleme bei der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Auch das Abschleppen eines Fahrzeugs oder die Anordnung eines Fahrtenbuchs gehören zum Verkehrsverwaltungsrecht.