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Wer mit dem Fahrrad auf dem Fußweg bei roter „Fußgänger-Ampel“ über die Straße fährt, riskiert nur das Fußgänger-Bußgeld von 5 EUR. – Falsch!

Ampel

Auch wer nur auf dem Gehweg bei „Rot“ über die Ampel fährt, muss, genauso wie auf der Straße oder dem Radweg, 45 EUR oder – bei schon länger als 1 Sekunde dauernder Rotphase – sogar 100 EUR Bußgeld zahlen. Nur wer sein Fahrrad bei „Rot“ schiebt, zahlt wie ein Fußgänger, bloß 5 EUR.