Nicht nur beim Autofahren kann man Punkte kassieren, sondern auch beim Fahrradfahren. Allerdings werden Fahrradfahrer gegenüber Autofahrern deutlich bevorzugt. Ein Autofahrer bekommt zum Beispiel fürs Telefonieren mit dem Handy 1 Punkt und muss 40 € Geldbuße bezahlen. Wer beim Fahrradfahren telefoniert, bekommt keinen Punkt und muss nur 25 € zahlen.
Mit 1 Punkt ist aber auch ein Fahrradfahrer dabei, der bei „Rot“ über die Ampel fährt (im Gegensatz zu einem Autofahrer, der dafür 3 Punkte bekommt). Mehr als 1 Punkt ist für Fahrradfahrer im Bußgeldkatalog ausdrücklich zwar nicht vorgesehen. Doch können auch Radfahrer mehr als 1 Punkt bekommen bei einem Verstoß gegen die allgemeinen Regeln, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten: 2 oder 3 Punkte zum Beispiel für verschiedene Vorfahrtverstöße, wenn es dabei zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommt, und 4 Punkte für rücksichtsloses Verhalten am Zebrastreifen.
Und auch die 5 bis 7 Punkte, die man für diverse Verkehrsstraftaten kassiert, bekommen Radfahrer genauso wie Autofahrer: Wer als Radfahrer zum Beispiel fahrlässig einen Fußgänger verletzt oder einem Autofahrer den Stinkefinger zeigt, wird mit 5 Punkten registriert. Und wer sich mit 1,6 ‰ oder mehr aufs Fahrrad schwingt oder radelnd vom Unfallort flüchtet, bekommt 7 Punkte. Und zwar je (!) Straftat – da können bei einer einzigen Fahrt mit dem Fahrrad nach einer durchzechten Nacht schnell mal 14 oder 19 Punkte zusammenkommen.
Ob man einen Führerschein hat oder nicht, ist bei alledem übrigens völlig egal. Für die Radfahrer, die auch einen Führerschein haben, gilt nur genauso wie für Autofahrer: bei 18 Punkten ist der Lappen weg – gleich, ob man die Punkte mit Autofahren oder mit Fahrradfahren gesammelt hat.