Kontakt     Anfahrt     Suchen

Tipp des Monats: Wenn Sie Alkohol getrunken haben und in eine Polizeikontrolle geraten, …

Wenn Sie Alkohol getrunken haben und in eine Polizeikontrolle geraten, sagen Sie nichts und pusten Sie auch nicht.
Und was soll ich sagen?

„Nein.“ Immer nur: „Nein.“ Der Grund hierfür ist, dass die Polizei einen dringenden Tatverdacht benötigt, um Ihnen Blut abzunehmen zu lassen. Einen solchen Tatverdacht hat sie natürlich ohne Weiteres, wenn Sie nur noch lallen können und sich beim Stehen an Ihrem Auto festhalten müssen. In solchen Fällen ist es ziemlich egal, was Sie antworten. In allen anderen Fällen aber darf und kann – und wird in der Regel auch – die Polizei nichts unternehmen, solange sie keinen dringenden Verdacht hat, dass Sie Alkohol getrunken haben. Und einen solchen Tatverdacht kann sie nur dadurch erlangen, dass Sie zugeben, Alkohol getrunken zu haben, oder dass Sie freiwillig pusten.

Wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten, beantworten Sie die Frage, ob Sie Alkohol getrunken haben, daher immer mit „Nein“. Wenn Sie aufgefordert werden, den Polizisten anzuhauchen, sagen Sie: „Nein.“ Wenn Sie gefragt werden, ob Sie bereit sind, zu pusten, sagen Sie: „Nein“. Eigentlich sollte sich die Sache jetzt für Sie erledigt haben. Wenn Sie trotzdem noch ganz fies gefragt werden, weshalb Sie nicht pusten möchten, wenn Sie doch keinen Alkohol getrunken haben, antworten Sie: „Weil ich dies nicht muss.“ Und wenn man Ihnen droht, Ihnen dann Blut abzunehmen, fragen Sie: „Welchen dringenden Tatverdacht gibt es?“ Spätestens in diesem Moment weiß die Polizei, dass sie hier nicht noch mehr falsch machen sollte und wird Sie, wenn sonst nichts auf Alkohol hindeutet, weiterfahren lassen.