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Tipp des Monats: Wenn Sie bei einem Unfall verletzt worden sind, …

Wenn Sie bei einem Unfall verletzt worden sind, bestehen Sie auf mehr als nur Schmerzensgeld.
Gibt’s noch was anderes?

Ja. Was Schmerzensgeld ist, weiß jeder. Aber haben Sie schon einmal etwas z. B. vom Haushaltsführungsschaden gehört? Beim Haushaltsführungsschaden handelt es sich um den Schaden, den man hat, weil man wegen der beim Unfall erlittenen Verletzungen weniger oder gar nicht mehr in seinem Haushalt arbeiten kann. Dann nämlich kann man sich auf Kosten des Unfallgegners eine Haushaltshilfe kommen lassen oder, wenn man dies nicht möchte, sich einfach das Geld auszahlen lassen, was man für eine Haushaltshilfe bezahlt hätte. Die Berechnung der Höhe dieses Anspruchs erfolgt nach recht komplizierten Tabellen und Formeln unter Berücksichtigung der Familiengröße, der Art und Dauer der Verletzung usw. und unter Zugrundelegung des aktuellen Tarifs im öffentlichen Dienst. Jeder Fachanwalt für Verkehrsrecht erklärt Ihnen, wie das geht.