Kontakt     Anfahrt     Suchen

Tipp des Monats: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, …

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, nehmen Sie nicht den Rechtsanwalt, den Ihnen Ihre Versicherung empfiehlt. Suchen Sie sich selbst einen Rechtsanwalt oder, besser noch, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Weshalb das?

Weil der Rechtsanwalt, der Ihnen von Ihrer Rechtsschutzversicherung empfohlen wird, Ihre Sache schlecht bearbeitet. Der Grund hierfür ist, dass Ihre Versicherung mit diesem Rechtsanwalt einen besonderen Kooperationsvertrag geschlossen hat. Nach diesem Vertrag darf der Rechtsanwalt nur eine geringere Vergütung für seine Tätigkeit berechnen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Versicherung dazu, ihn bei ihren Kunden zu empfehlen. Hierdurch bekommt der Rechtsanwalt mehr Mandanten, wodurch er die geringere Vergütung wieder ausgleichen kann. Ihre Rechtsschutzversicherung spart hierdurch Geld, weil sie pro Mandat weniger bezahlen muss.

Und was stimmt an dieser Rechnung nicht? Dass Sie der einzige Verlierer hierbei sind. Denn der Rechtsanwalt, der Ihnen empfohlen wird, hat viel weniger Zeit für Sie. Er muss schließlich für dieselbe Vergütung mehr Mandate bearbeiten. Außerdem ist er nicht unabhängig. Er hat nicht nur Ihre Interessen, sondern auch die Ihrer Rechtsschutzversicherung im Auge. Deshalb vertritt er Sie nicht bestmöglich, sobald dies zu viel kosten könnte. Wenn zum Beispiel ein Gutachten eingeholt oder gegen ein Urteil Berufung eingelegt werden muss, wird der Ihnen von Ihrer Rechtsschutzversicherung empfohlene Rechtsanwalt dies eher nicht tun.

Übrigens: Aus § 127 Absatz 1 Satz 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ergibt sich, dass Sie sich Ihren Rechtsanwalt immer frei wählen dürfen: „Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, zu seiner Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren den Rechtsanwalt, der seine Interessen wahrnehmen soll,[…], frei zu wählen.“ Und falls Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung die Selbstbeteiligung erlässt, falls Sie deren Rechtsanwalt akzeptieren, lassen Sie sich hierauf trotzdem nicht ein. Viele Rechtsanwälte lassen über die Selbstbeteiligung nämlich ohnehin mit sich reden.