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  • Wer mit dem Fahrrad auf dem Fußweg bei roter „Fußgänger-Ampel“ über die Straße fährt, riskiert nur das Fußgänger-Bußgeld von 5 EUR. – Falsch!

    Wer mit dem Fahrrad auf dem Fußweg bei roter „Fußgänger-Ampel“ über die Straße fährt, riskiert nur das Fußgänger-Bußgeld von 5 EUR. – Falsch! Auch wer nur auf dem Gehweg … Weiterlesen