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  • Tipp des Monats: Wenn Ihnen die Polizei schreibt, weil Sie eine Straftat begangen haben sollen, …

    Wenn Ihnen die Polizei schreibt, weil Sie eine Straftat (Gefährdung des Straßenverkehrs, Körperverletzung, Nötigung etc.) begangen haben sollen, antworten Sie nicht. Folgen Sie niemals einer Ladung zur Vernehmung. „Was soll ich denn sonst machen?“ Nichts. … Weiterlesen