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Tipp des Monats: Wenn Ihnen die Polizei schreibt, weil Sie eine Straftat begangen haben sollen, …

Wenn Ihnen die Polizei schreibt, weil Sie eine Straftat (Gefährdung des Straßenverkehrs, Körperverletzung, Nötigung etc.) begangen haben sollen, antworten Sie nicht. Folgen Sie niemals einer Ladung zur Vernehmung.
Was soll ich denn sonst machen?

Nichts. Schreiben Sie nichts. Sagen Sie nichts. Gehen Sie nicht zur Vernehmung. Dies ist Ihr Recht. Sie haben das Recht zu schweigen. Ladungen der Polizei muss man sowieso grundsätzlich nicht Folge leisten. Die Polizei hätte dies gerne anders – aber es ist nicht anders. Niemand kann Sie zwingen, mit der Polizei zu sprechen. Sie sind nicht verpflichtet, die Polizei bei Ihrer Arbeit zu unterstützen – zumal es sowieso nicht das Ziel der Polizei ist, entlastende Umstände zu ermitteln, sondern immer nur belastende Umstände. Und wenn Sie unbedingt, etwas sagen möchten: Lassen Sie dies Ihren Rechtsanwalt für Sie tun, nachdem dieser Akteneinsicht genommen hat.