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  • Irreführung durch Angebot eines Gebrauchtwagens aus „1. Hand“ bei einem Mietwagen

    Das Angebot eines Gebrauchtwagens als „Jahreswagen“ aus „1. Hand“ bzw. mit der zusätzlichen Angabe „1 Vorbesitzer“ ist eine unklare und deshalb aufklärungsbedürftige Werbeangabe, wenn das Fahrzeug als Mietwagen genutzt worden ist. Es liegt dann eine Irreführung bereits nach § 5 UWG vor. Es handelt sich nicht nur um das Verschweigen einer mitteilungspflichtigen Tatsache nach §… Weiterlesen