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  • „Sie Parkplatzschwein“ ist keine Beleidigung

    Amtsgericht Rostock, Urteil vom 11. Juli 2012 – 46 C 186/12 – Die Bezeichnung „Parkplatzschwein“ kann bei Würdigung der Umstände des Gesamtzusammenhangs nicht als Beleidigung ausgelegt werden, wenn es dem Äußernden lediglich um Kritisierung des Falschparkers ging. Weiterlesen