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§ 316 stgb

  • Wenn man mit weniger als 0,5‰ Auto fährt, kann man nicht bestraft werden. – Falsch!

    Wenn man mit weniger als 0,5 ‰ Auto fährt, kann man nicht bestraft werden. – Falsch! Bestraft werden kann man bereits ab 0,3 ‰. Wer nämlich bereits bei so wenig Alkohol im Blut so genannte alkoholbedingte Ausfallerscheinung zeigt, Weiterlesen