Erfolg in II. Instanz: Kollision im Kreisverkehr zwischen Fahrzeugen in benachbarten Fahrstreifen
Rechtsanwalt Säverin erstreitet zunächst 50 % Schadensersatz in erster Insanz und sodann 100 % in II. Instanz
Das LG Berin hat einer von Rechtsanwalt Klaus Säverin gegen ein Urteil des AG Mitte eingelegten Berufung stattgegeben. In jenem amtsgerichtlichen Urteil war es um die Haftungsverteilung unter zwei im Kreisverkehr in benachbarten Fahrstreifen fahrenden Fahrzeugen gegangen, von denen das eine (linke) ausfährt und das andere (rechte) im Kreisverkehr verbleibt. Während das AG Mitte noch von einer Haftungsverteilung von 50 % zu 50 % unter den beiden Fahrzeugführern ausgegangen war, hat das LG Berlin dem im linken Fahstreifen aus dem Kreisverkehr ausfahrenden Fahrzeugführer – völlig zu Recht – eine Haftung von 100 % angelastet. Weiterlesen