L wie „linker Radweg“ – Wenn es rechts keinen Radweg gibt, dürfen Radfahrer den linken benutzen. – Falsch!
Dass man als radelnder Geisterfahrer nur 15 EUR Bußgeld riskiert, verstellt den Blick darauf, wie extrem gefährlich es ist, den Radweg auf der falschen Seite der Straße zu benutzen. Wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot. Weiterlesen