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Höhere Stundensätze auch bei älteren Fahrzeugen
In einem durch Rechtsanwalt Säverin erstrittenen Urteil hat das Amtsgericht Mitte (Berlin) heute entschieden, dass der Geschädigte auch im Falle eines mehr als 3 Jahre alten Pkw (hier: 8 Jahre alter Audi A4), der nicht stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert worden war, die höheren Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt jedenfalls dann ersetzt verlangen kann, wenn der Verweis des Haftpflichtversicherers auf die günstigeren Stundenverrechnungssätze einer freien Fachwerkstatt pauschal, floskelhaft oder ohne Bezug zum konkreten Fall erfolge. Weiterlesen