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  • Wer unerlaubt die „BUS-Spur“ benutzt, hat immer Schuld, wenn es dabei zum Unfall kommt. – Falsch!

    Wer unerlaubt die „BUS-Spur“ benutzt, hat immer Schuld, wenn es dabei zum Unfall kommt. – Falsch! Zwar wird die verbotswidrige Benutzung eines Sonderfahrstreifens mit einem Bußgeld von 15 EUR (im Falle der Behinderung des Taxi- oder Ominbus-Verkehrs sogar mit 35 EUR) geahndet. … Weiterlesen