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Linksabbieger vs. Überholer

AG Mitte, Urteil vom 11. November 2014 – 109 C 3031/14

Linksabbieger vs. Überholer: Volle (100-%-ige) Haftung des überholenden Motorrads bei Unfall mit linksabbiegendem Pkw.

Diese Unfallkonstellation ist ein echter Klassiker: Ein Fahrzeug biegt links ab und kollidiert mit einem Fahrzeug, das im gleichen Moment überholt. In der Regel führt dies zu einer vollen Haftung des Linksabbiegers. Denn dieser kann oft nicht beweisen, vor dem Abbiegen lange genug geblinkt und außerdem seine doppelte Rückschaupflicht beachtet zu haben. Bleibt beides streitig, muss sich der Überholer in der Regel keine Mithaftung gefallen lassen.

Doch manchmal geht es auch anders – so jüngst in einem hier bearbeiteten Fall. Mein Mandant hatte mit seinem Pkw vor der Kreuzung angehalten. Streitig war, ob er angehalten hatte, weil er links abbiegen wollte, oder ob er stand, weil sich unmittelbar hinter der Kreuzung der Verkehr gestaut hatte. Hinter ihm hatte zunächst ein Motortrad angehalten, dessen Führer sich aber dann dazu entschloss, meinen Mandanten links zu überholen. Im gleichen Moment fuhr mein Mandant an, um nach links abzubiegen, sodass es zur Kollision beider Fahrzeuge kam. Ob mein Mandant geblinkt hatte war ebenso streitig wie die Frage, ob er seiner doppelten Rückschaupflicht nachgekommen war.

Ein erster Erfolg auf ganzer Linie; die Gegenseite hat allerdings Berufung eingelegt. Mit welchem Erfolg, werden wir sehen und wird hier berichtet werden…