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Tipp des Monats: Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, an dem jemand anderes Schuld ist, …

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, an dem jemand anderes Schuld ist, sprechen Sie nie mit dessen Versicherung (die Ihnen weit mehr als nur Schadensersatz und einen Rechtsanwalt zu bezahlen hat).
„Mit wem soll ich denn sprechen?

Lassen Sie Ihren gesunden Menschenverstand sprechen: Das Interesse der gegnerischen Versicherung ist es, möglichst wenig Geld an Sie zu bezahlen. Dies erreicht sie, wenn es ihr gelingt, dass Sie sich keinen Rechtsanwalt nehmen. Denn aus Erfahrung weiß sie, dass sie dann nur etwa die Hälfte des Schadensersatzes zu bezahlen hat, den sie sonst bezahlen müsste. Dass Sie sich keinen Rechtsanwalt nehmen, erreicht die Versicherung dadurch, dass sie möglichst schnell mit Ihnen Kontakt aufnimmt und Ihnen eine unkomplizierte Schadensabwicklung verspricht.

Manchmal bekommt man schon am Unfallort einen Anruf von der gegnerischen Versicherung. „Aktives Schadensmanagement“ wird dies dort genannt. „Betrug am Opfer“ sollte es tatsächlich heißen. Haben Sie sich mal gefragt, weshalb Sie ein Sprachcomputer als allererstes fragt, ob Sie wegen eines Kfz-Schadens anrufen, wenn Sie die Nummer der gegnerischen Versicherung angewählt haben? Weil Sie dann sofort zu einem Mitarbeiter durchgestellt werden. Geht es Ihnen nicht um einen Kfz-Schaden, lässt man Sie in der Warteschleife warten.

Dass Sie das Recht haben, sich selbst einen Gutachter, sich selbst eine Werkstatt und sich selbst einen Rechtsanwalt zu nehmen und dass deren Kosten alle vom generischen Versicherer zu bezahlen sind, sagt Ihnen der Mitarbeiter, zu dem Sie sofort durchgestellt worden sind, aber ganz bestimmt nicht. Der sagt Ihnen nur, welchen eigenen (!) Gutachter er Ihnen gleich vorbeischickt und in welcher billigen (!) Kooperationswerkstatt der Schaden sofort repariert werden kann. Und wenn Sie dann die Frechheit besitzen, mitzuteilen, dass Sie sich gerne einen Rechtsanwalt nehmen würden, lügt man Sie an und sagt Ihnen, dass dann alles viel länger dauern wird. Wie gesagt: „Aktives Schadensmanagement“ wird dies genannt. „Betrug am Opfer“ sollte es tatsächlich heißen. Denken Sie immer daran: Ihr Rechtsanwalt kostet Sie nichts. Die gegnerische Versicherung hat diesen nämlich zu bezahlen.