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Tipp des Monats: Wenn die Polizei vor Ihrer Tür steht, …

Wenn die Polizei vor der Tür steht

Wenn die Polizei vor Ihrer Tür steht, weil irgendwer mit Ihrem Fahrzeug eine Unfallflucht begangen haben soll, sagen Sie niemals, wer gefahren ist.
„Was soll ich denn sonst sagen?“

Sie sagen gar nichts! Sie haben das Recht zu schweigen. Niemand kann Sie zwingen, gegen sich selbst oder gegen Ihre Angehörigen auszusagen. Viele glauben, Sie müssten deswegen sagen, selbst gefahren zu sein, weil es niemand anderen gibt oder weil sie als Halter hierzu verpflichtet sind. Das ist Unsinn. Auch wenn Sie der Halter des Fahrzeugs sind und niemand anderes als Fahrzeugführer infrage kommt: Sagen Sie nichts! Sie sind nicht verpflichtet, die Polizei bei Ihrer Arbeit zu unterstützen – zumal es sowieso nicht das Ziel der Polizei ist, entlastende Umstände zu ermitteln, sondern immer nur belastende Umstände. Ein Rechtsanwalt aus Köln, wo man ja bekanntermaßen eine ziemlich ruppige Sprache pflegt, empfiehlt seinen Mandanten für den Fall, dass die Polizei Fragen stellt, immer dies: „Es gibt 3 Dinge, die Sie unbedingt beachten müssen. Erstens, ganz wichtig: Schnauze halten! Zweitens, unbedingt beachten: Schnauze halten! Und drittens, auf keinen Fall vergessen: Schnauze halten!“