Im lawblog.de berichtet Udo Vetter über einen Bschluss des OLG Hamm vom 18. Februar 2013, Aktenzeichen III-5 RBs 11/13:
Ein Mobiltelefon darf beim Autofahren auch dann nicht in die Hand genommen werden, wenn es nur als Navigationsgerät benutzt wird. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Der 29-jährige Betroffene aus Holzwickede hatte während einer Fahrt in Essen ein Mobiltelefon nach eigenen Angaben in der Hand gehalten und darauf getippt, um es als Navigationsgerät zu nutzen. Gegen das übliche Bußgeld hatte der Mann Einspruch eingelegt. Nach seiner Auffassung hatte er nichts falsch gemacht, weil er gar nicht telefonierte.
Nun unterlag der Mann auch in zweiter Instanz. Nach Auffassung der Gerichte kommt es nur darauf an, ob während der Fahrt ein “Mobiltelefon” benutzt wurde. Auch die Navifunktion sei eine Nutzungsmöglichkeit, die der Gesetzgeber bei einem Mobiltelefon einbeziehen wollte. Der Autofahrer solle nämlich die Hände während der Fahrt freihaben. Deshalb spiele es keine Rolle, ob das Handy als Handy oder (nur) als Navigationsgerät genutzt werde.
Allerdings bedeutet dieses Urteil nicht, dass das Handyverbot am Steuer jetzt auch für reine Navigationsgeräte oder sonstige Apparate gilt. Am Steuer verboten sind auch weiterhin nur Geräte, mit denen man mobil telefonieren kann. Hätte der Betroffene nur auf ein reines Navigationsgerät getippt, wäre es nicht zu einem Bußgeld gekommen.