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Fast 4 Jahre Haft für Hamburger Taxifahrer

Süddeutsche Zeitung:

In ihrer Online-Ausgabe berichtet die Süddeutsche Zeitung heute von einem Hamburger Taxifahrer der, nachdem er eine 33-jährige Frau stundenlang im Kofferraum seines Wagens gefangen gehalten habe, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden sei. Laut Süddeutscher Zeitung sei die 33-jährige Erzieherin „nach einer Partynacht an der Hamburger Reeperbahn“ am Morgen des 4. September 2011 in das Taxi des 57-Jährigen gestiegen.

Als er einen Umweg fuhr, kam es zum Streit. Plötzlich stoppte der Fahrer, zerrte die Frau aus dem Wagen und schlug sie. Anschließend stieß er sie in den Kofferraum des Autos. Dort blieb sie bis in die Mittagsstunden gefangen, wurde mehrfach von dem Taxifahrer bedroht und durchlitt Todesangst. In dem dunklen, engen Raum entwickelte sie immer neue Angstszenarien. ‚Ich dachte, er vergewaltigt mich und ich ende im Straßengraben, schilderte sie als Zeugin vor Gericht.

Dann glaubte sie, der Taxifahrer habe das Auto in einen See rollen lassen. ‚Sie hielt das Kondenswasser im Kofferraum für eindringendes Wasser‘, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Schließlich wurde sie von der Schwägerin des Fahrers und der Polizei vor dem Wohnhaus des Taxifahrers im schleswig-holsteinischen Hasloh befreit. Bestraft worden sei der Taxifahrer „wegen Freiheitsberaubung, vorsätzlicher Verursachung einer schweren Gesundheitsschädigung des Opfers, wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung“.

Zugunsten des Angeklagten bewertete die Kammer es, dass er keine Vorstrafen hat und sich bei den Ermittlungen und im Prozess kooperativ zeigte. Außerdem habe er die Tat gestanden und am Ende der Gerichtsverhandlung Reue gezeigt, sagte die Richterin. Das Argument der Verteidigung, der Angeklagte sei durch den in der Nacht dauerhaft konsumierten Alkohol nicht voll schuldfähig, ließ das Gericht nur teilweise gelten. Erst gegen sieben Uhr morgens soll der 57-Jährige einen Promillewert erreicht haben, durch den eine verringerte Schuldfähigkeit nicht mehr auszuschließen wäre.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Der Anwalt des Opfers hatte als Nebenklagevertreter auf mindestens vier Jahre Gefängnisaufenthalt und zudem noch den Entzug der Fahrerlaubnis plädiert. Die Verteidigung hatte ein Strafmaß von unter drei Jahren Haft angesetzt.