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rechts vor links

  • Kollision auf platzartiger Einmündung zweier Nebenstraßen auf Vorfahrtstraße

    Rechtsanwalt Säverin erstreitet Urteil des AG Mitte: Münden zwei Nebenstraßen von derselben Seite nebeneinander in einen gemeinsamen Einfahrtsbereich in eine Vorfahrtstraße, gilt für die Benutzer der Nebenstraßen untereinander die Rechts-vor-links-Regel des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO. Weiterlesen