Ein Busfahrer, der wegen zu schnellen Fahrens einen Bußgeldbescheid über 73,50 EUR bekommen hatte und deshalb vor dem Amtsgericht Hildburghausen stand, hatte sich mit den Worten verteidigt: „Ich berufe mich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Ordnungswidrigkeitengesetz ist aufgehoben. Ich habe nicht die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik. Ich habe die Staatsangehörigkeit der DDR. Ich habe das Recht der Selbstverwaltung nach Art. 9 einer UN-Resolution. Ich beantrage die Erörterung der Rechtslage, wie schriftlich angekündigt. Ich möchte einen Nachweis, dass der Richter tatsächlich ein Richter ist. Dieser Anspruch ergibt sich aus Art. 101 GG. Ich beantrage die Übersendung des Verhandlungsprotokolls. Zum Vorwurf an sich möchte ich nichts sagen.“
Das Amtsgericht stellte das Verfahren darufhin zwar ein, meldete bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes aber Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Mannes an. Diese verlangte von dem Busfahrer daraufhin die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zur Zurechnungsfähigkeit des Mannes. Da er dies ablehnte, wurde ihm der Führerschein entzogen.
In der daraufhin erhobenen Klage, bestätigten das Verwaltungsgericht Meiningen (VG Meiningen vom 8. November 2011 – 2 K 297/11 Me) und das Thüringer Oberverwaltungsgericht die Entziehung. Da der Mann das ärztliche Gutachten verweigert habe, komme es nicht auf die Frage an, ob er wegen der DDR-Argumentation unzurechnungsfähig sei. Die Führerscheinstelle habe das Recht gehabt, angesichts der Argumente des Mannes ein Gutachten zu verlangen. Seine Argumentation in diesem Fall soll der Busfahrer im Internet gefunden und von dort offenbar kritiklos übernommen haben.
Im Internet existieren in der Tat zahllose Seiten sog. selbsternannter Kommissarischer Reichsregierungen oder Selbstverwaltungen, die die Auffassung vertreten, das Deutsche Reich würde aus völkerrechtlicher Sicht immer noch bestehen und die Bundesrepublik Deutschland wäre ein illegitimes Regime. „Sogar Personalausweise werden dort ausgestellt oder Haftbefehle verschickt“, berichtet Rechtsanwalt Thomas Kümmerle auf schadenfix.de. „Warum der Busfahrer eigentlich seinen Führerschein verlängern wollte, wo doch die Führerscheinstelle mangels Legitimation dazu gar nicht berechtigt gewesen wäre, fragt man sich nur am Rande.“